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Bestattungen Röchter in Schloß Holte-Stukenbrock

Bestattungen  seit 1952

Sarggemeinschaftsgräber gibt es nicht auf jedem Friedhof, daher sind Sarggemeinschaftsgräber eine selten gewählte Grabart.

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Sargbestattung

Sargwahlgräber sind die meistverbreiteten Gräber

Wenn man auf einen Friedhof kommt, fallen einem zuerst die sogenannten Familiengräber, welche als Sarggemeinschaftsgräber bekannt sind, auf.   Hierbei handelt es sich um Sargwahlgräber mit meist mehreren Lagern. Heute werden Familiengräber häufig mit zwei Lagern ausgewählt, um auf ihnen ein Ehepaar beizusetzen. Mehr Lager werden genommen, wenn z.B. zusätzlich   ein weiterer Familienangehöriger der gleichen Generation mit auf dieser Grabstelle beigesetzt werden soll.

Wahlgräber heißen so, weil man wählen kann, ob sie nach Ablauf der    Ruhefrist (meist 25 Jahre) weiter genutzt und gepflegt werden sollen oder   nicht. Wahlgrab heißt nicht, dass die Lage der Grabstätte ausgewählt werden kann, obwohl dieses häufig möglich ist.

Einzelwahlgräber werden gewählt, z.B. wenn der Verstorbene noch jung ist   und noch nicht abzusehen ist, ob die Erinnerungsstätte nach Ablauf der Ruhefrist noch weiter bestehen soll. Eine andere Möglichkeit ist, wenn der Friedhof es gestattet, auf Einzelwahlgräber mehrere Urnen oder ein Sargbegräbnis und Urnen beizusetzen.

Die Gestaltung der Gräber ist sehr individuell. Ein eigener Grabstein steht auf fast jeder dieser Grabstätten. Auch die Gestaltung der Bepflanzung kann jeder selbst bestimmen. Nur die Größe der Grabsteine und der Gewächse kann beschränkt sein. Welche Vorschriften dabei zu beachten sind, steht in der jeweiligen Friedhofsordnung.

Erdbestattung

Sargreihengräber

Erdbestattung

 Sargreihengräber werden häufig für alleinstehende       Verstorbene gewählt

Sargreihengräber werden, wie der Name schon sagt, normalerweise in                            einer Reihe, der Reihe nach belegt. Eine Wahlmöglichkeit der Grabstätte                      besteht in den seltensten Fällen. Eine Friedhofsverwaltung müsste                              mehrere Reihen gleichzeitig belegen, um dies zu ermöglichen. Auf                           kleineren Friedhöfen kann es sein, dass es keine separate Reihe gibt und                        die Reihengräber zwischen Wahlgräbern liegen. Ein äußeres          Unterscheidungsmerkmal gibt es dann nicht.

Sargreihengräber werden nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet und                        anschließend wieder neu belegt. Eine Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu              verlängern, besteht nicht. Ebenso kann auf einer solchen Grabstätte keine                   zweite Beisetzung der gleichen Familie vorgenommen werden.

Die Entscheidung für ein Einzelreihengrab wird häufig getroffen, wenn eine      alleinstehende Person verstirbt. Einzelreihengräber sind meist günstiger als Einzelwahlgräber.

Sarggemeinschaftsgräber

Sarggemeinschaftsgräber gibt es nicht auf jedem Friedhof.

Erdgemeinschaftsgräber sind eine selten gewählte Grabart. Sie gibt es in zwei verschiedenen Kategorien: Die erste ist das anonyme      Erdgemeinschaftsgrab. Hier darf bei der Beisetzung kein Angehöriger    zugegen sein. Die zweite Kategorie ist nochmals unterteilt in Gräber mit       einer gemeinschaftlichen Namenstafel oder mit einzelnen Grabplatten.

Eine andere Bezeichnung für die erste Kategorie ist auch anonyme Erdbeisetzung. Sie wird vorrangig gewählt, wenn der Verstorbene keine separate Grabstätte für sein Gedenken gewünscht hat, aber einer Feuerbestattung widersprochen hat. Grabfelder für die anonymen Erdgemeinschaftsgräber sind  häufig mit anonymen  Urnengemeinschaftsgräbern kombinit. Eine Stele zum Ablegen von          Blumen und zum Gedenken an den Verstorbenen sind hier üblich.

Die zweite Kategorie wird gewählt, wenn die Angehörigen keine Möglichkeit zur Pflege der Grabstätte haben, aber einen individuellen Platz zur Trauer haben möchten. Hier findet die Beisetzung im Beisein der                   Trauergesellschaft statt. Diese Grabart ist verhältnismäßig teuer, da eine  Pflege der Gräber für die gesamte Ruhefrist im Preis mit eingeplant ist.     Häufig hat die Friedhofsverwaltung auch bereits einen Grabstein mit dem Namen und den Daten des Verstorbenen mit in den Grabpreis einkalkuliert.     Es ist aber auch möglich, dass ein individueller Grabstein gekauft werden    darf. Dies kann man in den jeweiligen Friedhofsordnungen nachlesen.

Erdbestattung

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Für die richtige Wahl der Sargbestattung, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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