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Bestattungen Röchter in Schloß Holte-Stukenbrock

Bestattungen  seit 1952

Urnenreihengräber sind eher selten. Diese Grabart wird gewählt, wenn der Verstorbene eine Feuerbestattung gewünscht hat und kein weiteres Familienmitglied ebenfalls die Feuerbestattung wünscht.

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Urnenbestattung

Urnengrab

Urnenwahlgräber gibt es fast auf jedem Friedhof

Die meisten Urnenbeisetzungen finden in Urnenwahlgräbern statt. Die Anlage der Gräber ist auf jedem Friedhof sehr individuell. Es kann Urnenwahlgräber

mit einem, zwei oder vier Lagern geben. Aufgrund der Größe der Gräber

werden Drei-Lager-Gräber meistens nicht angeboten. Es kommt auch vor,

dass es keine Urnenwahlgräber mit einem Lager gibt. Urnengräber mit einem Lager sind dann prinzipiell Urnenreihengräber.

Die Größe der Grabstätten ist nicht festgelegt und kann daher stark variieren. Auch die Form ist unterschiedlich. Die einzelnen Gräber können wie auf dem Foto im Kreis angeordnet sein, aber auch in einer Reihe. Ob eine Urnengrabstätte ein oder mehrere Lager hat, ist auf den ersten Blick meist

 nicht zu erkennen, es kommt vor, dass es keinen Unterschied in der Größe

gibt, egal wie viele Urnen auf einer Grabstätte beigesetzt werden dürfen.

Urnenwahlgräber werden gewählt, wenn der Verstorbene eine Feuerbeisetzung gewünscht hat und auch noch andere Familienmitglieder nach ihrem Tode als Urne auf dieser Grabstätte beigesetzt werden wollen.

Die Gestaltungsvorschriften für Urnenwahlgräber sind sehr vielfältig. Ob ein stehender Stein oder nur ein Steinkissen erlaubt wird, ob eine Grabplatte, die das gesamte Grab abdeckt, erlaubt ist, kann in der jeweiligen Friedhofsordnung nachgelesen werden.

Urnengemeinschaftsgräber

Erdbestattung

Diese werden häufig auch halb-anonyme oder anonyme Urnengräber genannt

Erdreihengräber werden häufig für alleinstehende Verstorbene gewählt.
Erdreihengräber werden, wie der Name schon sagt, normalerweise in einer Reihe,der Reihe nach belegt. Eine Wahlmöglichkeit der Grabstätte besteht in den seltensten Fällen. Eine Friedhofsverwaltung müsste mehrere Reihen gleichzeitig belegen, um dies zu ermöglichen. Auf kleineren Friedhöfen kann

es sein, dass es keine separate Reihe gibt und die Reihengräber zwischen Wahlgräbern liegen. Ein äußeres Unterscheidungsmerkmal gibt es dann nicht

Erdreihengräber werden nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet und anschließend wieder neu belegt. Eine Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, besteht nicht. Ebenso kann auf einer solchen Grabstätte keine zweite Beisetzung der gleichen Familie vorgenommen werden.

Die Entscheidung für ein Einzelreihengrab wird häufig getroffen, wenn eine

alleinstehende Person verstirbt. Einzelreihengräber sind meist günstiger als Einzelwahlgräber.

Weitere Fragen?

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