Sarggemeinschaftsgräber gibt es nicht auf jedem Friedhof, daher sind Sarggemeinschaftsgräber eine selten gewählte Grabart.
Sargwahlgräber sind die meistverbreiteten Gräber
Wenn man auf einen Friedhof kommt, fallen einem zuerst die sogenannten Familiengräber, welche als Sarggemeinschaftsgräber bekannt sind, auf.
Hierbei handelt es sich um Sargwahlgräber mit meist mehreren Lagern. Heute werden Familiengräber häufig mit zwei Lagern ausgewählt, um auf ihnen ein Ehepaar beizusetzen. Mehr Lager werden genommen, wenn z.B. zusätzlich ein weiterer Familienangehöriger der gleichen Generation mit auf dieser Grabstelle beigesetzt werden soll.
Wahlgräber heißen so, weil man wählen kann, ob sie nach Ablauf der Ruhefrist (meist 25 Jahre) weiter genutzt und gepflegt werden sollen oder nicht. Wahlgrab heißt nicht, dass die Lage der Grabstätte ausgewählt werden kann, obwohl dieses häufig möglich ist.
Einzelwahlgräber werden gewählt, z.B. wenn der Verstorbene noch jung ist und noch nicht abzusehen ist, ob die Erinnerungsstätte nach Ablauf der Ruhefrist noch weiter bestehen soll. Eine andere Möglichkeit ist, wenn der Friedhof es gestattet, auf Einzelwahlgräber mehrere Urnen oder ein Sargbegräbnis und Urnen beizusetzen.
Die Gestaltung der Gräber ist sehr individuell. Ein eigener Grabstein steht auf fast jeder dieser Grabstätten. Auch die Gestaltung der Bepflanzung kann jeder selbst bestimmen. Nur die Größe der Grabsteine und der Gewächse kann beschränkt sein. Welche Vorschriften dabei zu beachten sind, steht in der jeweiligen Friedhofsordnung.
Sargreihengräber
Sargreihengräber werden, wie der Name schon sagt, normalerweise in einer Reihe, der Reihe nach belegt. Eine Wahlmöglichkeit der Grabstätte besteht in den seltensten Fällen. Eine Friedhofsverwaltung müsste mehrere Reihen gleichzeitig belegen, um dies zu ermöglichen. Auf kleineren Friedhöfen kann es sein, dass es keine separate Reihe gibt und die Reihengräber zwischen Wahlgräbern liegen. Ein äußeres Unterscheidungsmerkmal gibt es dann nicht.
Sargreihengräber werden nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet und anschließend wieder neu belegt. Eine Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, besteht nicht. Ebenso kann auf einer solchen Grabstätte keine zweite Beisetzung der gleichen Familie vorgenommen werden.
Die Entscheidung für ein Einzelreihengrab wird häufig getroffen, wenn eine alleinstehende Person verstirbt. Einzelreihengräber sind meist günstiger als Einzelwahlgräber.
Erdgemeinschaftsgräber sind eine selten gewählte Grabart. Sie gibt es in zwei verschiedenen Kategorien: Die erste ist das anonyme Erdgemeinschaftsgrab. Hier darf bei der Beisetzung kein Angehöriger zugegen sein. Die zweite Kategorie ist nochmals unterteilt in Gräber mit einer gemeinschaftlichen Namenstafel oder mit einzelnen Grabplatten.
Eine andere Bezeichnung für die erste Kategorie ist auch anonyme Erdbeisetzung. Sie wird vorrangig gewählt, wenn der Verstorbene keine separate Grabstätte für sein Gedenken gewünscht hat, aber einer Feuerbestattung widersprochen hat. Grabfelder für die anonymen Erdgemeinschaftsgräber sind häufig mit anonymen Urnengemeinschaftsgräbern kombiniert. Eine Stele zum Ablegen von Blumen und zum Gedenken an den Verstorbenen sind hier üblich.
Die zweite Kategorie wird gewählt, wenn die Angehörigen keine Möglichkeit zur Pflege der Grabstätte haben, aber einen individuellen Platz zur Trauer haben möchten. Hier findet die Beisetzung im Beisein der Trauergesellschaft statt. Diese Grabart ist verhältnismäßig teuer, da eine Pflege der Gräber für die gesamte Ruhefrist im Preis mit eingeplant ist. Häufig hat die Friedhofsverwaltung auch bereits einen Grabstein mit dem Namen und den Daten des Verstorbenen mit in den Grabpreis einkalkuliert. Es ist aber auch möglich, dass ein individueller Grabstein gekauft werden darf. Dies kann man in den jeweiligen Friedhofsordnungen nachlesen.
Sie haben weitere Fragen?
Für die richtige Wahl der Sargbestattung, stehen wir Ihnen zur Verfügung.